Mitgliedschaft

Der Angelverein Schönkirch e.V. ist ein lokaler und relativ kleiner Verein und durch seine Anzahl an Gewässer im Umfeld begrenzt.

Exklusiv für Mitglieder stehen derzeit ein Gewässer zur Beangelung zur Verfügung. Der Ilsenbachweiher mit seiner Fischerhütte ist exklusive für Mitglieder verfügbar.

Da auch unsere Angelkartenkontingente limitiert sind, können wir nicht unbegrenzt neue Mitglieder im Verein aufnehmen und legen die Priorität auf Jugendliche und Erwachsene im Umfeld der Marktgemeinde Plößberg.

Unsere Mitglieder sollen sich aktiv am Vereinsgeschehen beteiligen. Deshalb ist auch eine geografische Nähe notwendig.

Jedes Mitglied verpflichtet sich zudem 5 Arbeitsstunden zur Gewässerpflege im Jahr abzuleisten.

Aufnahmegebühren:
Erwachsene 100,00 Euro einmalig
Jugendliche keine

Jährliche Vereinsbeiträge (inkl. Verbandsbeitrag):
Erwachsene 42,00 Euro jährlich
Jugendliche 27,00 Euro jährlich

Neben Tages-, 3-Tages- und Wochenkarten für Mitglieder und Gäste bieten wir unseren Mitgliedern folgende Jahreserlaubnisscheine (soweit verfügbar):
Erwachsener mit Waldnaab 90,00 Euro pro Karte
60x angeln auf allen Angelteichen und 15x in der Waldnaab bei Falkenberg
Erwachsener ohne Waldnaab 70,00 Euro pro Karte
45x angeln auf allen Angelteichen
Jugendlicher mit Waldnaab 45,00 Euro pro Karte
60x angeln auf allen Angelteichen und 15x in der Waldnaab bei Falkenberg

Tirschenreuther Waldnaab bei Hohenthan:
Jahreskarte 45,00 Euro pro Karte
7x Angeln in unserem Forellengewässer zum Spinn- und Fliegenfischen

Für alle Angelerlaubnisscheine gelten Höchstfangmengen pro Tag, Woche und Jahr.

Sonstiges:
nicht geleistete Arbeitsstunden 10,00 Euro pro Stunde

Mitglied werden

Wer Mitglied werden möchte füllt den jeweils unten verlinkten Antrag aus und sendet diesen unterschrieben mit weiteren Anlagen an folgende Adresse:
Angelverein Schönkirch e.V.
Kirchenstr. 16
95703 Plößberg


Alternativ kann der Antrag eingescannt auch per E-Mail an info@av-schoenkirch.de gesendet werden.

Die Vorstandschaft entscheidet zeitnah über jeden einzelnen Antrag.


Aufnahmeanträge:

Satzung & Geschäftsordnung: