Fischereiliche Bestimmungen zum Angeln an den Gewässern des Angelverein Schönkirch e.V.:
- Die Angelsaison beginnt für Gäste am 01.04. und endet am 31.10.
- Die tägliche Angelzeit beginnt um 05:00 Uhr und endet um 24:00 Uhr.
- Gäste dürfen mit dauerhafter Begleitung eines Mitglieds auch über Nacht angeln.
Dabei ist zu beachten, dass über den Datumswechsel ggfs. eine neue Angelkarte benötigt wird. - Der Aufenthalt mit Fanggeräten am Gewässer ohne gültige Angelkarte oder außerhalb der täglichen Angelzeit ist untersagt.
- Der Gewässerwechsel ist mit einer 3-Tages-Karte oder einer Wochenkarte tagsüber erlaubt, muss jedoch auf der Karte oder Fangliste vermerkt werden.
- Die Tages- und Wochenfangmengen gelten gewässerübergreifend.
- Jeder Fang, welcher nicht wieder zurückgesetzt wird, ist sofort in die Fangliste einzutragen oder online zu melden. Kein Mobilfunkempfang ist keine Ausrede.
- Die Erlaubnis erstreckt sich auf das Fischen mit 2 Handangeln mit je einem Vorfach.
- Jeder Fang, welcher nicht wieder zurückgesetzt wird, ist sofort in die Fangliste einzutragen oder online zu melden.
- Nach Ablauf der Angelkarte ist die Karte bzw. die Fangliste in den an jedem Gewässer vorhandenen Briefkasten einzuwerfen oder die Fänge online auf www.hejfish.com/fang einzutragen. Bei Nichtbeachtung wird ein erneuter Kartenverkauf verweigert.
- Während Vereinsveranstaltungen und Arbeitseinsätzen ist der Aufenthalt bzw. das Angeln auf allen Gewässern für Mitglieder, die nicht an der Veranstaltung teilnehmen, untersagt.
- Jeder Fischereiaufseher und jedes volljährige Mitglied sind berechtigt, jeden Angler zu kontrollieren.
- Das Errichten von Feuerstellen sowie Fischen vom Boot aus sind verboten.
- Untermaßige oder während der Schonzeit gefangene Fische sind aufs Schonendste in das Gewässer zurückzusetzen. Weißfische (ausgenommen Karauschen) dürfen nicht zurückgesetzt werden.
- Ein gehälterter Fisch darf nicht ausgetauscht oder zurückgesetzt werden.
- Bei Erreichen der Tagesfangmenge einer Fischart ist die gezielte Beanglung darauf einzustellen.
- Die vom Verein zur Verfügung gestellten barrierefreien Angelplätze dürfen von allen Anglern benutzt werden. Sollte jedoch eine bedürftige Person auf den Platz angewiesen sein, ist der Angelplatz zu wechseln. Wir bitten um gegenseitigen Respekt und Rücksichtnahme.
- Für Flurschäden und Unfälle haftet jeder Angler selbst.
- Angrenzende Grundstücke dürfen nicht befahren werden.
- Bitte halten Sie unsere Gewässer und Angelstege sauber.
- Einen erfolgreichen Fischwaid wünscht Ihnen der Angelverein Schönkirch e.V.
Gewässerbeschränkungen:
- Der Ilsenbachweiher und die Waldnaab bei Falkenberg sind ausschließlich für Mitglieder freigegeben.
- Der Püchersreuther Weiher ist für Gastangler erst ab den 01.05. befischbar.
- Im Püchersreuther Weiher sind Graskarpfen wegen des Pflanzenwuchses ganzjährig gesperrt.
Mindestmaße:
- Aale 50 cm, Karpfen 38 cm, Graskarpfen 60 cm, Schleien 26 cm, Forellen 26 cm, Hecht und Zander 60 cm.
- Für sonstige Fischarten gelten die gesetzlichen Mindestmaße.
Fangzeit Beschränkung:
- Hecht und Zander sind vom 15.02. bis zum 30.04. gesperrt.
- Schleien sind vom 01.05. bis zum 30.06. in Schonzeit.
- Salmoniden von gesetzlich bis zum 15.03.
- Für alle anderen Fische gelten die gesetzlichen Schonzeiten.
Fangmenge pro Angeltag:
- Insgesamt 2 Karpfen (Silber-, Spiegel-, Gras- und Schuppenkarpfen),
- 2 Schleien, 1 Raubfisch (Hecht, Zander oder Wels),
- 2 Salmoniden und 2 Aale.
- Weißfische unbegrenzt.
Fangmenge pro 3-Tageskarte:
- Insgesamt 4 Karpfen (Silber-, Spiegel-, Gras- und Schuppenkarpfen)
- 4 Schleien, 2 Raubfische (Hecht, Zander oder Wels)
- 4 Salmoniden und 4 Aale.
- Weißfische unbegrenzt.
Fangmenge pro Wochenkarte:
- Insgesamt 7 Karpfen (Silber-, Spiegel-, Gras- und Schuppenkarpfen)
- 7 Schleien, 3 Raubfische (Hecht, Zander oder Wels)
- 4 Salmoniden und 4 Aale.
- Weißfische unbegrenzt.
Wer sich einer Kontrollperson widersetzt oder unsere Regeln nicht beachtet, kann die Angelerlaubnis entzogen bekommen und vom Gewässer verwiesen werden. Zudem behält sich der Verein vor, diese Angler temporär oder auch dauerhaft zu sperren und bei grobem Vergehen rechtliche Schritte einzuleiten.