Für Gastangler stehen Tages-, 3-Tages und Wochenkarten zur Verfügung.
Die Ausgabe erfolgt nur mit einem in Bayern gültigen Fischereischein.
Angelkarten für Gastangler:
Tageskarte 13,50 EUR inkl. Bearbeitungsgebühr
3-Tageskarte 35,00 EUR inkl. Bearbeitungsgebühr
Wochenkarte 60,00 EUR inkl. Bearbeitungsgebühr
Die Angelkarten können bei folgenden lokalen Verkaufsstellen bezogen werden:
Matze‘s Angelshop
Bärnauer Str. 6
95671 Thanhausen
09635 / 1527
Fischereiliche Bestimmungen:
- Die Angelsaison beginnt am 01.04. und endet am 31.10.
- Die tägliche Angelzeit beginnt um 5 Uhr und endet um 24 Uhr.
- Gäste dürfen mit dauerhafter Begleitung eines Mitglieds auch über die Nacht angeln.
- Die Tageskarte ist nur für das entsprechende Gewässer gültig.
- Die 3-Tages- und Wochenkarten gelten für die auf der Karte vermerkten Gewässer.
- Der Gewässerwechsel bei Wochenkarten und 3-Tageskarten ist tagsüber erlaubt, muss jedoch auf der Karte oder Fangliste vermerkt werden.
- Die Tages- und Wochenfangmengen gelten Gewässerübergreifend.
- Jeder Fang, welcher nicht wieder zurückgesetzt wird, ist sofort in die Fangliste einzutragen oder online zu melden.
- Nach Ablauf der Angelkarte ist die Karte bzw. die Fangliste in den an jedem Gewässer vorhanden Briefkasten einzuwerfen oder die Fänge online auf Hejfish.com einzutragen. Bei Nichtbeachtung kann ein erneuter Kartenverkauf verweigert werden.
- Während Vereinsveranstaltungen und Arbeitseinsätzen ist das Angeln für Mitglieder untersagt.
- Die Erlaubnis erstreckt sich auf das Fischen mit 2 Handangeln mit je einem Vorfach.
- Jeder Fischereiaufseher und jedes volljährige Mitglied ist berechtigt am Gewässer zu kontrollieren.
- Das Errichten von offenen Feuerstellen sowie Fischen vom Boot aus ist verboten.
- Untermaßige oder während der Schonzeit gefangene Fische sind aufs Schonendste in das Gewässer zurückzusetzen. Weißfische (ausgenommen Karauschen) dürfen nicht zurückgesetzt werden.
- Ein gehälterter Fisch darf nicht ausgetauscht oder zurückgesetzt werden.
- Das Angeln mit lebenden Köderfischen ist verboten.
- Die vom Verein zur Verfügung gestellten barrierefreien Angelplätze dürfen von allen Anglern benutzt werden. Sollte jedoch eine bedürftige Person auf den Platz angewiesen sein, ist der Angelplatz zu wechseln. Wir bitten um gegenseitigen Respekt und Rücksichtnahme.
- Bei jeder Betätigung am Wasser oder in Gesellschaft muss sich der Angler als echter Waidmann zeigen.
- Für Flurschäden und Unfälle haftet jeder Angler selbst.
- Angrenzende Grundstücke dürfen nicht befahren werden.
- Bitte halten Sie unsere Gewässer und Angelstege sauber.
- Einen erfolgreichen Fischwaid wünscht Ihnen der Angelverein Schönkirch e.V.
- Für Ihr sportliches Verhalten an unseren Gewässern ein herzliches Dankeschön.
- Gewässerbeschränkungen:
Der Püchersreuther Weiher steht in der Angelsaison 2023 wegen Sanierungsarbeiten nicht zur Verfügung.
Der Ilsenbachweiher und die Waldnaab sind ausschließlich für Mitglieder freigegeben. - Mindestmaße:
Aale 50 cm, Karpfen 38 cm, Graskarpfen 60 cm, Schleien 26 cm, Hecht/Zander 50 cm, Forellen 26 cm. Für sonstige Fischarten gelten die gesetzlichen Mindestmaße. - Fangzeit Beschränkung:
Raubfische (Hecht, Zander oder Wels) sind vom 15.02. bis zum 30.04. gesperrt. Schleien sind vom 01.05. bis zum 30.06. in Schonzeit. Salmoniden von gesetzlich bis zum 15.03. Karauschen sind ganzjährig geschützt. Für alle anderen Fische gelten die gesetzlichen Schonzeiten. - Fangmenge pro Tageskarte/Angeltag:
Insgesamt 2 Karpfen (Silber-, Spiegel-, Gras- und Schuppenkarpfen), 2 Schleien, 1 Raubfisch (Hecht, Zander oder Wels), 2 Salmoniden und 2 Aale. Weißfische unbegrenzt. - Fangmenge pro 3-Tageskarte:
Insgesamt 4 Karpfen (Silber-, Spiegel-, Gras- und Schuppenkarpfen), 4 Schleien, 2 Raubfisch (Hecht, Zander oder Wels), 4 Salmoniden und 4 Aale. Weißfische unbegrenzt - Fangmenge pro Wochenkarte:
Insgesamt 7 Karpfen (Silber-, Spiegel-, Gras- und Schuppenkarpfen), 7 Schleien, 3 Raubfisch (Hecht, Zander oder Wels), 4 Salmoniden und 4 Aale. Weißfische unbegrenzt.
Wer sich einer Kontrollperson widersetzt oder unsere Regeln nicht beachtet, kann die Angelerlaubnis entzogen und vom Gewässer verwiesen werden. Zudem behält sich der Verein vor, diese Angler temporär oder auch dauerhaft zu sperren und bei groben Vergehen rechtliche Schritte einzuleiten.