Mitglied werden

Aufnahmeantrag

Wer möchte Mitglied werden?

Deine Verpflichtungen als Mitglied

Mit diesem Antrag erkennst du die Vereinssatzung, die Geschäftsordnung sowie die Beschlüsse der Jahreshauptversammlung und der Vorstandschaft an.

Es fallen die einmalige Aufnahmegebühr von 100,00 Euro sowie der jährliche Vereinsbeitrag von 42,00 Euro an.

Du verpflichtest dich zu mindestens 5 Arbeitsstunden pro Jahr (entfällt ab 65 Jahren oder einem Behindertengrad von mindestens 50 %). Je nicht geleisteter Arbeitsstunde werden 10,00 Euro im Folgejahr abgebucht.

Du nimmst rege am Vereinsleben teil, meldest Änderungen deiner Kontakt- und Kontodaten unverzüglich der Vorstandschaft, verhältst dich als Waidmann am Gewässer entsprechend und haftest bei Flurschäden durch dich oder von dir mitgenommene Personen persönlich.

Adressdaten
Kontaktmöglichkeiten

Bitte mindestens eine Telefon- oder Mobilfunknummer angeben.

Wie dürfen wir dich kontaktieren? Dürfen wir die Jahreskarte oder die Einladung zur Jahreshauptversammlung auch als E-Mail senden? *

Angaben zum Fischereischein

Eine beidseitige Kopie des Fischereischeins ist dem Antrag beizufügen.

Gültig bis

Ausgestellt durch Behörde

Familienmitglieder oder Bürgen im Angelverein Schönkirch e.V.
Mitgliedschaft in anderen Angel-/Fischereivereinen
SEPA-Basis-Lastschriftmandat

Zahlungsempfänger: Angelverein Schönkirch e.V. · Art der Zahlungen: wiederkehrend · Gläubiger-ID: DE39ZZZ00000108586 · Mandatsreferenz: zukünftige Mitgliedsnummer

Jahreskarte (falls noch verfügbar)
Verbandsmagazin „Bayerns Fischerei + Gewässer"
Datenschutz

Die erhobenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Mitgliederverwaltung, zum Beitragseinzug und zur Übermittlung von Vereinsinformationen verarbeitet. Eine Übermittlung an den Bezirks- und Landesverband erfolgt nur im Rahmen der Satzung; für die Verwaltung der Erlaubnisscheine arbeiten wir mit der Firma hejfish GmbH zusammen. Details in der Datenschutzerklärung.

Folgende Unterlagen sind zusätzlich abzugeben: beidseitige Kopie des Fischereischeins, ggf. Kopie des Behindertenausweises zur Befreiung von den Arbeitsstunden.