Als richtiger Waidmann oder Waidfrau hält man sich an die an unseren Verein und Gewässern geltenden Regeln.
- Die Angelsaison beginnt am 01.04. und endet am 31.10.
- Die tägliche Angelzeit beginnt um 5 Uhr und endet um 24 Uhr.
- Die Tageskarte ist nur für das entsprechende Gewässer gültig.
- Die Wochenkarten gelten für die auf der Karte vermerkten Gewässer.
- Der Gewässerwechsel bei Wochenkarten ist tagsüber erlaubt, muss jedoch auf der Karte oder Fangliste vermerkt werden.
- Die Tages- und Wochenfangmengen gelten Gewässerübergreifend.
- Jeder Fang, welcher nicht wieder zurückgesetzt wird, ist sofort in die Fangliste einzutragen.
- Während Vereinsveranstaltungen und Arbeitseinsätzen ist das Angeln für Mitglieder untersagt.
- Die Erlaubnis erstreckt sich auf das Fischen mit 2 Handangeln mit je einem Vorfach.
- Jeder Fischereiaufseher und jedes volljährige Mitglied sind berechtigt am Gewässer zu kontrollieren.
- Das Errichten von offenen Feuerstellen sowie Fischen vom Boot aus ist verboten.
- Untermassige oder während der Schonzeit gefangene Fische sind aufs schonendste in das Gewässer zurückzusetzen. Weißfische dürfen nicht zurückgesetzt werden.
- Ein gehälterter Fisch darf nicht ausgetauscht oder zurückgesetzt werden.
- Das Angeln mit lebenden Köderfischen ist verboten.
- Bei jeder Betätigung am Wasser oder in Gesellschaft muss sich der Angler als echter Waidmann zeigen.
- Für Flurschäden und Unfälle haftet jeder Angler selbst.
- Bitte halten Sie unsere Gewässer sauber.
- Einen erfolgreichen Fischwaid wünscht Ihnen der Angelverein Schönkirch e.V.
- Für Ihr sportliches Verhalten an unseren Gewässern ein herzliches Dankeschön.
- Mindestmaße:
Karpfen 38 cm, Schleien 26 cm, Hecht 50 cm, Zander 50 cm, Graskarpfen 60 cm, Forellen 26 cm. Für sonstige Fischarten gelten die gesetzlichen Mindestmaße. - Fangzeit Beschränkung:
Raubfische (Hecht, Zander oder Wels) sind bis zum 30.04. gesperrt.
Für alle anderen Fische gelten die gesetzlichen Schonzeiten. - Fangmenge pro Angeltag:
Insgesamt 2 Karpfen (Silber-, Spiegel-, Graskarpfen Schuppenkarpfen), 2 Schleien, 1 Raubfisch (Hecht, Zander oder Wels), 2 Salmoniden, und 1,5 kg Weißfische. - Fangmenge pro Angelwoche:
Insgesamt 7 Karpfen, 5 Schleien, 4 Salmoniden und 2 Raubfische (Hecht, Zander oder Wels).
Alle anderen Fischarten sind unbegrenzt.
Wer sich einer Kontrollperson widersetzt oder unsere Regeln nicht beachtet, kann die Angelerlaubnis entzogen und vom Gewässer verwiesen werden.
Zudem behält sich der Verein vor, diese Angler zu sperren und bei groben Vergehen rechtliche Schritte einzuleiten.